Sachstandsbericht zur Windkraftnutzung aus der Sitzung des Ausschusses Planen und Bauen vom 19. Januar 2017

Herr Schulte erläutert die ergänzenden Informationen zu den BImSchGAnträgen für die Bereiche Antfeld Ost, Antfeld West und Mannstein. Zu dem BImSchG-Antrag „Altenfeld“ führt Herr Schulte aus, dass die Stadt Winterberg keine erneute Rückstellung beantragt und das gemeindliche Einvernehmen durch Fristablauf gegeben habe. Der Wegenutzungsvertrag mit dem Projektierer sei unterschrieben. Das Flächennutzungsplanverfahren sei aber noch nicht abgeschlossen. Nach Rücksprache mit dem HSK werde eine Genehmigung in Aussicht gestellt, sobald die artenschutzrechtlichen Fragen geklärt seien. Die Stadt Olsberg werde nun konkret Verhandlungen hinsichtlich der Wegenutzung für Zuwegung und Kabelverlegung mit dem Projektierer aufnehmen.
Im Rahmen des Genehmigungsantrages Antfeld Ost hat der Antragsteller am 03.01.2017 eine Stellungnahme beim HSK abgegeben. Die Stadt Olsberg hat bis zum 10.02.2017 die Möglichkeit zur Gegenstellungnahme. In Sachsen Antfeld West hat die Stadt Olsberg mit Schreiben vom 12.01.2017 eine Stellungnahme zur Beschwerdebegründung des HSK beim OVG Münster abgegeben.
Der HSK hat in Sachen Mannstein am 10.01.2017 die Zurückstellungsbescheide erlassen. Die Fristen laufen bis zum 05.01.2018.
Zum Thema „Neuaufstellung des sachlichen Teilflächennutzungsplanes Windenergie“ teilt er mit, dass bei der ausgeteilten DVD mit den Einwendungen bzw. Stellungnahmen bei 2 Einwendungen die Anlagen bzw. Pläne nicht lesbar seien. Die Anlagen bzw. Pläne werden den Ratsmitgliedern nach Ende der Sichtung der Stellungnahmen spätestens bis Ende Februar per Email zugesandt. Falls den Ratsmitgliedern Fehler auffallen oder Sachen nicht lesbar seien, bittet Herr Schulte um Rückmeldung.
Zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Bestwig teilt Herr Schulte mit, dass der Rat der Gemeinde Bestwig die Vorlage 085/2016 mit dem Sachstandsbericht über die Behandlung der im frühzeitigen Verfahrenen eingegangenen Stellungnahmen entgegen dem Beschlussvorschlag nur zur Kenntnis genommen hat. Für das eigene Verfahren der Stadt Olsberg könnten die Punkte artenschutzfachliche Untersuchung, Mindestabstand zum Panoramaweg, Neudarstellung UZVR und Beibehaltung der Darstellung der Altzone „Wasserfall“ interessant sein. Herr Schulte führt weiter aus, dass die artenschutzfachliche Untersuchung in Bestwig seit Juli 2016 laufe. Der Abschlussbericht werde voraussichtlich im Juli 2017 erstellt. Aus diesem Abschlussbericht könne auch die Stadt Olsberg Erkenntnisse zum Artenschutz erhalten. Die Gemeinde Bestwig empfiehlt einen Mindestabstand von 300 m zum Bestwiger Panoramaweg. Nach erfolgten Untersuchungen (Abstandsvarianten von 300-600 m) führe ein höherer Mindestabstand (FNP-Verfahren Stadt Olsberg 500 m Mindestabstand) zur Reduktion der Potentialflächen und damit zur Unterschreitung des Indizwertes für den „substantiellen Raum“. Die Berücksichtigung der Neudarstellung der unzerschnittenen verkehrsarmen Räume (UZVR) könnte für den Bereich Antfeld relevant sein. Und die Beibehaltung der Darstellung der Altzone „Wasserfall“ incl. eines Entwicklungsradius von 100 m für späteres Repowering würde Heinrichsdorf betreffen.
Zum Flächennutzungsplan der Stadt Brilon teilt Herr Schulte mit, dass dieser seit dem 21.12.2016 wirksam sei. Auf dieser Grundlage hat der HSK u. a. 9 Anlagen zwischen Brilon und Altenbüren bis zum 31.12.2016 genehmigt.
BM Fischer  weist auf die fehlende Abstimmung zwischen den Nachbarkommunen bezüglich des Themas „Windenergie“ hin. Ein Austausch sei aus seiner Sicht notwendig.
AM Stehling weist daraufhin, dass gemäß der Informationen aus der Vorlage die Erarbeitung der Abwägungsvorschläge zu allen eingegangenen Stellungnahmen nicht vor Ende Mai 2017 abgeschlossen sein wird. Dabei müsse man die erneute Zurückstellung des Antrages für den Bereich Antfeld Ost beachten.
Herr Schulte führt aus, dass die Zurückstellungsfrist des Antrages für den Bereich Antfeld Ost am 30.04.2017 abläuft. Sollte eine Verlängerung beantragt werden, müsste eine Beratung am 09.03.2017 (PuB) und abschließend am 30.03.2017 (Rat) stattfinden. Herr Schulte weist daraufhin, dass die Prüfung des Artenschutzes eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen wird.
AM Friedrich fragt nach, welche Auswirkungen die neue Abgrenzung der UZVR für das FNP-Verfahren haben könnte.
Herr Schulte teilt mit, dass der UZVR zurzeit als weiches Kriterium berücksichtigt werde. Wenn man die UZVR nicht mehr als weiches Kriterium anwende, müsse man dies flächendeckend tun, auch im südöstlichen Bereich des Stadtgebietes (Bereich Ochsenkreuz).
AM Przygoda teilt mit, dass das Repowering und somit größere Anlagen im Bereich Wasserfall nicht akzeptabel ist.
Herr Schulte führt aus, dass eine deutliche Stellungnahme, welche im Hauptausschuss am 28.04.2016 beschlossen wurde, im Beteiligungsverfahren der Gemeinde Bestwig abgegeben worden ist.
RM Menke fragt nach, ob artenschutzrechtliche Gutachten von Bürgerinitiativen vorhanden seien und ob diese im Verfahren verwendet werden können.
Herr Schulte teilt mit, dass die ausführliche Stellungnahme des Vereins für Umwelt- und Naturschutz Hochsauerland e.V. mit den Gutachten im Rahmen der Überprüfung des Artenschutzes berücksichtigt werde. Herr Schulte führt weiter aus, dass es vermutlich keine flächendeckenden Artenschutzgutachten geben werde. Auch könnte es sein, dass vorhandene Gutachten nicht mehr aktuell sein würden. Herr Schulte weist auf die Problematik hin, dass der aufgrund noch nicht feststehenden Potentialflächen schwierig zu entscheiden sei, wann Gutachten in Auftrag gegeben werden können.
AM Rampe teilt mit, dass es wichtig sei, was als Grundlage (Leitfaden des LANUV NRW oder Helgoländer Papier 2015) für die Artenschutzuntersuchungen dienen soll. Die Untersuchungsradien in den beiden Unterlagen würden sehr voneinander abweichen. Aus seiner Sicht müsse das Helgoländer Papier 2015 berücksichtigt werden.
Herr Schulte führt aus, dass beim Thema „Artenschutz“ eine enge Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde des HSK stattfinden muss und solche Fragestellungen mit dieser geklärt werden müssen.

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Windkraft

Liebe Mitbürger in Assinghausen und Umgebung,
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in der Zwischenzeit sind rund 1.700 Stellungnahmen im Rahmen der Bürgerbeteiligung in Sachen Windkraft eingescannt und bei uns Ratsvertretern in Form einer CD angekommen. Die Verwaltung hat sich hier sehr viel Mühe gemacht, so dass auch kein Argument verloren geht. Nach Durchsicht der ersten Stellungnahmen kann ich nur sagen, ich bin beeindruckt, mit welchem Engagement und Fachwissen hier auch für unsere politische Arbeit, Argumente sowohl für einzelne Standorte als auch gegen Windkraft vorgebracht wurden. Besonders die unzumutbare Zerstörung der einmaligen landschaftsprägenden Bergketten mit den vielen Höhenzügen wird hier immer wieder genannt. Genauso kann es nicht sein, das das Land die Bruchhauser Steine als erstes nationales Naturmonument in NRW (und als 2. in Deutschland) ausweist und gleichzeitig sollen wir in direkter Hauptsichtachse Windräder aufstellen. Ein Widerspruch in sich.
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Ich bin nicht gegen Windkraft, aber für Demokratie.
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Das kann nur bedeuten, dass wir den Weg genau so weiter gehen, wie bisher. Unlängst hat sich ein Bundestagsabgeordneten in einem Fernsehinterview geäußert, dass er noch bei keinem anderen Thema bisher so von den Lobbyisten unter Druck gesetzt wurde, wie bei der Windkraft. Und genau das dürfen wir uns in einer Demokratie nicht gefallen lassen. Kein Flächendiktat von Bund und Land, sondern ein so weit wie möglich faires Verfahren, bei dem es erlaubt sein muss, dass man seine Meinung auch mal ändern darf. Schließlich sind wir alle keine Fachleute, die aber immer wieder neue Gerichtsurteile zu berücksichtigen haben. Wir müssen uns die Zeit nehmen, die es braucht, hier durch einen fairen Abwägungsprozess zu einem Ergebnis zu kommen, welches unter Beachtung der gesetzlichen Rahmenbedingungen vor allem aber die Meinung der Bürger widerspiegelt.
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Manches, was passiert, ist völlig unverständlich. Da werden offensichtlich Horste von Schwarzstörchen beschädigt, Bäume angesägt, nur um Argumente des Artenschutzes buchstäblich aus dem Weg  zu räumen. In welch einer Welt leben wir eigentlich ?
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Ich kann nur alle ermutigen, uns weiter zu unterstützen, auch wenn der Weg kein leichter ist. Es wird sich lohnen. Wir treffen hier Entscheidungen, die nicht nur unser Leben beeinflussen, sondern auch das unserer Kinder – und das sollte uns allen Wichtig sein. Eine einzigartige Landschaft, die historisch geprägt ist, gilt es zu erhalten.
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In einer der Stellungnahmen habe ich nachfolgende Weisheit der Indianer aus 1855 gelesen:
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Erst wenn der letzte Baum gerodet,
der letzte Fluss vergiftet,
der letzte Fisch gefangen ist,
werdet ihr merken, dass man Geld nicht essen kann.
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Energiewende ist nötig, aber eben nicht um jeden Preis.
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In diesem Sinne wünsche ich allen noch ein gesundes 2017 und viel Kraft, die anstehenden Aufgaben zu meistern.
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Euer Ratsmitglied aus Assinghausen
Sabine Menke

Infos aus der Ratssitzung im Februar 2016

Wie man der Presse der letzten Tage entnehmen konnte, führte das Thema Windkraft in der letzten Ratssitzung zu einigen Diskussion und vielleicht auch zu Verwirrungen.

Dem CDU Kollegen Stappert wurde unterstellt, er sei im bisherigen Verfahren befangen gewesen und habe so die Wähler getäuscht. Die SPD-Fraktion und die Grünen nahmen das zum Anlass, nicht an der Abstimmung über die Anträge zur Windkraft in Antfeld teilzunehmen. Für mich eine überzogene Handlung und eine zu einfache Maßnahme, sich der Verantwortung bei dem Thema Windkraft zu entziehen.

Der m.E. völlig überzogene verbale Angriff des SPD-Vorsitzenden Przygoda war sicherlich sehr medien- und publikumswirksam doch in der Sache nicht richtig. Im bisherigen Verfahren war kein Ratsmitglied, auch nach Auskunft des Rechtsbeistandes, bei diesem Thema befangen.

Der CDU-Kollege Jean-Philippe Franke hat in der Sitzung nachfolgende Stellungnahme vorgetragen, die darlegt, warum wir als CDU-Fraktion die Neuaufstellung des Teil-Flächennutzungsplanes befürworten und warum das gemeindliche Einvernehmen zum jetzigen Zeitpunkt versagt werden muss:

 

In Anbetracht der unterschiedlichen Gemengelage von Antragsstellern, Verbänden, Kommunen, Grundeigentümern und nicht zuletzt Initiativen der betroffenen Bürger gegen Windkraftanlagen, zum Thema Windkraft ist es zwingend erforderlich, derartige Anträge umfassend und rechtssicher abzuarbeiten.

Hierdurch werden sicherlich mögliche Klageverfahren nicht per se ausgeschlossen, die Vermeidung von Verfahrensfehlern wird dadurch jedoch deutlich begünstigt. Dieses ist aus Sicht der Stadt als betroffene Gemeinde genauso wichtig wie für die Entscheidungsträger sowie für die Antragssteller und auch Gegner.

Grundsätzliche oder gravierende Veränderungen im Stadtgebiet müssen auf die Interessenlage der Stadt als auch die der Bürgerinnen und Bürger Rücksicht nehmen. Sie müssen sich am Gemeinwohl orientieren und sollten nicht gegen den Willen der Mehrheit der Bevölkerung entschieden werden.

Dieses ist ein Kernelement der Planungshoheit der Kommune. Die Wahrung der Beteiligungs- und Einflussmöglichkeit der Bürgerinnen und Bürger ist der politische Auftrag an jeden Mandatsträger und muss durch die Politik sichergestellt werden. Es ist gleichzeitig ein Vertrauensvorschuss der Bürgerinnen und Bürger an die Politik, sie bei wichtigen Entscheidungen nicht auszuschließen.

Diesem Vertrauensschutz können wir nur in einem rechtssicheren und transparenten Verfahren, nämlich der Änderung des bestehenden rechtskräftigen Flächennutzungsplanes, gerecht werden. Das ist unser Auftrag und unsrer Verpflichtung.

Auf eine umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit können wir nicht verzichten.

Selbst bei geringen Änderungen bei Bebauungsplänen gibt es immer eine umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit. Es wäre wohl keiner Bürgerin oder Bürger zu vermitteln, dass solche große und nachhaltige Veränderungen des Landschaftsbildes sowie die damit verbundenen Belastungen durch Immissionen für die angrenzenden Orte und die touristische Beeinträchtigungen der gesamten Region ohne eine rechtlich gesicherte Öffentlichkeitsbeteiligung in das Genehmigungsverfahren gehen sollen. Dieses ist gerade auch deshalb notwendig, da das Thema Windkraft ganze Dorfgemeinschaften – ja, sogar Familienverbünde – spaltet.

Wir können die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Olsberg, aber auch der betroffenen Ortsteile der Nachbarkommunen – hier seien in diesem Fall Altenbüren, Esshoff, Grimlinghausen und Nuttlar genannt – nicht ausschließen bzw. außen vor lassen. Dieses Verständnis fordern wir von allen Interessengruppen, ob sie für oder gegen Windkraft sind.

Wir ignorieren damit nicht die Interessenlage einzelner Bürgerinnen und Bürger bzw. Gruppen, die an einer schnellen Entscheidung ein Interesse haben, sondern wir bündeln deren Interessen und prüfen diese in einem rechtssicheren Bauleitplanverfahren. Das schließt nicht aus, dass am Ende des Verfahrens Vorrangflächen ausgewiesen werden. Dann sind aber wenigstens alle Betroffenen beteiligt worden.

In seiner Sitzung am 17.10.2013 hat der Rat der Stadt Olsberg mehrheitlich die Neuaufstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplanes Windenergie beschlossen. Seinerzeit unter der Bedingung, dass sich die potenziellen Antragssteller an den Kosten hierfür beteiligen. Diese Kostenübernahmeerklärungen kamen nicht zustande.

Der Beginn einer Planung setzt jedoch in der Regel einen Anlass von außen voraus, damit die Stadt unter der Beachtung der Verhältnismäßigkeit und der eigenen Ressourcen ein solches Planungsinstrumentarium in Gang setzt. Bloße Absichtserklärungen können ein solches Verfahren nicht auslösen.

Es obliegt daher dem Antragssteller sein Begehren rechtzeitig in entsprechender Form vorzubringen bzw. zu beantragen. Erst dann ergeben sich die zum Teil befristeten Handlungsoptionen aber auch der Entscheidungsdruck für Politik und Verwaltung.

Aus diesem Grund kann der Allgemeinheit nur an der Durchführung eines ordentlichen Bauleitplanverfahrens gelegen sein.

Zum anderen sei mir noch der Hinweis erlaubt, dass derzeit ein rechtskräftiger Flächennutzungsplan vorhanden ist, dessen Darstellungen das geplante Vorhaben widerspricht. Daher vertritt auch der Rechtsbeistand der Stadt Olsberg die Auffassung, dass die Erteilung des Einvernehmens entgegen des rechtskräftigen Flächennutzungsplanes nicht rechtmäßig sein kann und das Einvernehmen schon rein aus formalen Gründen nicht erteilt werden darf.

 

Das geht uns alle an

–          Landesentwicklungsplan hemmt Entwicklung auf dem Land –

Zur Zeit liegt der Fokus der Berichterstattungen auf der Flüchtlingspolitik und bei uns auf dem Teilplan Energie, also der weiteren Entwicklung der Windkraft.

In der letzten Woche haben wir uns im Hauptausschuss mit der Stellungnahme zum überarbeiteten Entwurf des Landesentwicklungsplan (LEP) auseinandergesetzt.

Bisheriges Verfahrensverlauf:

Zurzeit läuft ein Aufstellungsverfahren für einen neuen LEP, der die geltenden Pläne ersetzen und in einem Instrument zusammenführen soll. Ein erstes Beteiligungsverfahren, bei dem die Öffentlichkeit und betroffene Behörden zum Entwurf des Landesentwicklungsplans Stellung nehmen konnten, ist abgeschlossen. Zum 1. Entwurf des neuen Landesentwicklungsplanes (LEP) hat der Rat der Stadt Olsberg in seiner Sitzung am 13.02.2014 eine umfangreiche Stellungnahme beschlossen.
Die Landesplanungsbehörde hat alle eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet. Das Kabinett hat auf dieser Grundlage Änderungen des LEP-Entwurfs und die Durchführung eines 2. Beteiligungsverfahrens beschlossen.

Ich finde es wichtig, dass ich Ihnen hier einige Punkte einmal aufzeige, die unsere Entwicklung auf dem Land zukünftig erheblich einschränken werden.

 

Ziel: Flächensparende Siedlungsentwicklung

Auszug aus dem LEP:

Sofern im Regionalplan bereits bedarfsgerecht Siedlungsraum dargestellt ist, darf Freiraum für die regionalplanerische Festlegung neuen Siedlungsraums in Anspruch genommen werden, wenn zugleich an anderer Stelle ein gleichwertiger, bisher planerisch für Siedlungszwecke vorgesehener Bereich im Regionalplan wieder als Freiraum festgelegt oder eine gleichwertige Baufläche im Flächennutzungsplan in eine Freifläche umgewandelt wird (Flächentausch).

Die Regional- und Bauleitplanung soll die flächensparende Siedlungsentwicklung im Sinne des Leitbildes, in Nordrhein-Westfalen das tägliche Wachstum der Siedlungs- und Verkehrsfläche bis zum Jahr 2020 auf 5 ha und langfristig auf netto-0 zu reduzieren.

Die Siedlungserweiterung wird erheblich eingeschränkt oder ist nur über Tauschflächen möglich und bietet somit den Kommunen zukünftig nur noch wenig bis gar keinen Handlungsspielraum mehr.

 

Grundsatz: Interkommunale Zusammenarbeit

Auszug aus dem LEP:

Bevor ein anderer im Freiraum gelegener Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen festgelegt wird, ist eine interkommunale Zusammenarbeit an Standorten in anderen Gemeinden, die unmittelbar an vorhandene Allgemeine Siedlungsbereiche oder Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen anschließen, anzustreben.

Industrieflächen sollen nur noch in interkommunaler Zusammenarbeit ausgewiesen werden und somit wird wenig Rücksicht auf bestehende Bestandsbetriebe genommen, die es zukünftig schwer haben werden, sich weiter zu entwickeln.

 

Ziel: Vorranggebiete für Windkraftenergienutzung

Das Ziel wurde wie folgt umformuliert:

Entsprechend der Zielsetzung, bis 2020 mindestens 15 % der nordrheinwestfälischen Stromversorgung durch Windenergie und bis 2025 30% der nordrhein- westfälischen Stromversorgung durch erneuerbare Energien zu decken, sind proportional zum jeweiligen regionalen Potential Gebiete für die Nutzung der Windenergie als Vorranggebiete in den Regionalplänen festzulegen.

Hierdurch wurde suggeriert, dass die Flächenvorgaben nicht mehr in der Größe vorhanden sind.

Nur einen Absatz später wird aber deutlich gemacht, wie die proportionale Verteilung auszusehen hat: Für den Arnsberger Raum sind das wie bisher 18.000 ha !!! Wohl dem, der Böses denkt !

Ebenso wird die wirtschaftliche Entwicklung des Tourismus in der Region bei dem geplanten, erheblichen Ausbau der Windenergie durch den LEP ausgeblendet.

 

Immer wieder kann man aus der Staatskanzlei als Landesplanungsbehörde auf unsere Stellungnahmen folgendes lesen:

Das Grundgesetz gewährleistet den Gemeinden kein uneingeschränktes Recht der Selbstverwaltung, sondern lässt dieses gemäß Art. 28 Abs.2 S.1 Grundgesetz (GG) nur im Rahmen der Gesetze zu. Somit verstößt die Bindung der Gemeinden durch die Festlegungen des LEP(-Entwurfes) nicht prinzipiell gegen das kommunale Selbstverwaltungsrecht. Die Landesplanung darf die Planungshoheit der Gemeinden einschränken, wenn dies durch überörtliche Interessen von höherem Gewicht gerechtfertigt ist.

Leider ist  festzustellen, dass die Landesregierung die zahlreichen kommunalen und privaten Stellungnahmen so gut wie gar nicht berücksichtigt hat.

Soviel zu der vielzitierten Aussage:

„Die Planungshoheit liegt bei den Kommunen“.

Sieht so eine funktionierte Demokratie aus ? Finden wir im ländlichen Raum überhaupt noch Gehör?

 

Bei Interesse kann ich gerne die Stellungnahme zur Verfügung stellen.

Sabine Menke

Ratsmitglied

Kategorien CDU

Infos aus der Ratssitzung im Oktober 2015

Zu Beginn der Ratssitzung wird dem verstorbenen Ratsmitglied Josef Röttger in einer Gedenkminute gedacht. Der Bürgermeister gibt einen Rückblick auf seine Arbeit.

Tagesordnung

  • Der Jahresabschluss 2014 wird festgestellt und dem Bürgermeister Entlastung erteilt.
  • Der Rat beschließt die Gründung einer gemeinsamen Tourismus Brilon Olsberg GmbH.
  • Das Verfahren zur Höherprädikatisierung Olsbergs zum Kneippheilbad soll eingeleitet werden. Hierdurch kann sich der Zuschuss von 122.000 Euro auf ca. 240.000 Euro fast verdoppeln. Alle Voraussetzungen sind bereits vorhanden. Es werden keine weiteren Kosten entstehen.
  • Der Jahresabschluss des Wasserwerkes für 2014 wird festgestellt und Entlastung des Betriebsausschusses und des Betriebsleiters erteilt.

– Der Rat der Stadt Olsberg lehnt den Antrag des Herrn Winfried Meyer nach § 6 der Hauptsatzung auf Einrichtung einer Stabstelle zur Koordinierung der Zuweisungen zu den Arbeitskreisen der Ehrenamtlichen, sowie die Ausweisung einer Planstelle für die Einstellung eines Sozialarbeiters ab. Eine Stabstelle ist nicht erforderlich. Zur Zeit übernehmen rund 80 ehrenamtliche Helfer viele Aufgaben. Koordiniert werden sie von den Ratsmitgliedern Friedrich und Mandel.

  • Der Rat der Stadt Olsberg beschließt aufgrund der aktuell stark gestiegenen Flüchtlingszahlen eine weitere Stelle in der Verwaltung, zunächst befristet auf 2 Jahre, sowie einen Hausmeister mit einer Halbtagsstelle zu besetzen.
  • Freier W-LAN- Zugang in der Stadt Olsberg: Derzeit laufen konzeptionelle Überlegungen seitens der Verwaltung, die städt. Einrichtungen mit einer besseren und höheren Bandbreite ans Internet anzuschließen. Ein Teil dieser Bandbreite könnte dann für die Bürgerinnen und Bürger sowie den Gästen im Stadtgebiet Olsberg zur Verfügung gestellt werden.
  • Der B-Plan „Bahnhof Olsberg“ soll geändert werden, um einem Investor die Möglichkeit zu geben, hier eine Taxizentrale und einen Backshop bauen zu können.
  • Die Stellungnahme zum Antrag nach BImSchG zur Aufstellung von 3 Windkraftanlagen in Altenfeld wird vorgestellt. Hier geht es insbesondere um die Stellungnahmen zur Veränderung des Orts- und Landschaftsbild, des Immissionsschutzes und der Nutzung der Wirtschaftswege.
  • Genehmigungsverfahren nach BImSchG zur Aufstellung von Windkraftanlagen in Antfeld:

Das Einvernehmen wird aus formellen Gründen versagt. Die ausgewiesene Fläche für die Aufstellung entspricht nicht der Fläche im gültigen Flächennutzungsplan. Weitere Infos zum komplizierten Verfahren können heute der Westfalenpost entnommen werden bzw. der Vorlage aus der heutigen Ratssitzung im Ratsinformationssystem auf der Seite der Stadt Olsberg und unter www.cdu-olsberg.de

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Infos aus der Ratssitzung im August 2015

Mitteilungen des Bürgermeisters

Aufgrund der aktuellen Situation hat der Kämmerer eine Haushaltssperre verhängt, d.h. gewisse Ansätze sind um 5 % gekürzt worden. Darüber hinaus müssen alle Aufträge über 500 Euro durch den Kämmerer genehmigt werden und über 5.000 Euro durch den Bürgermeister.

Der Verfassungsbeschwerde über die schulische Inklusion hat sich die Stadt Olsberg angeschlossen. Brilon, Meschede und Schmallenberg sind auch dabei. Kosten belaufen sich ca. auf 200 Euro.

Sachstand in Sachen SportCompact. Das Abbruchunternehmen muss zunächst eine andere Baumaßnahme vorziehen. Ansonsten ist alles im Plan. Der Neubau wird vor dem Winter errichtet. Der Innenausbau erfolgt im Winter. Im Frühjahr 2016 ist die Eröffnung geplant.

Der Olsberger Kneippweg ist zum schönsten Wanderweg in NRW bei „Daheim und Unterwegs“ gewählt worden. Jetzt gehts weiter zur deutschlandweiten Abstimmung.

Tagesordnung

  1. Der Entwurf des Jahresabschlusses der Stadt Olsberg nebst der Anlagen für das Haushaltsjahr 2014 wird zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.
  2. Die Veränderungssperre zum Bebauungsplan „Sachsenecke“ wird um ein weiteres Jahr verlängert.
  3. Die SPD-Fraktion reicht einen Antrag auf eine halbe Stelle in der Verwaltung ein, die die ehrenamtlichen Helfer unterstützt und koordiniert. Zunächst soll der nächste Termin zum Flüchtlingsgipfel am 1.9. abgewartet werden, an dem die ehrenamtlichen Helfer noch einmal zusammen kommen. Die Ergebnisse werden in den nächsten Ausschuss Soziales am 15.09. mit eingebracht und dann soll weiter entschieden werden.
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