Wie man der Presse der letzten Tage entnehmen konnte, führte das Thema Windkraft in der letzten Ratssitzung zu einigen Diskussion und vielleicht auch zu Verwirrungen.
Dem CDU Kollegen Stappert wurde unterstellt, er sei im bisherigen Verfahren befangen gewesen und habe so die Wähler getäuscht. Die SPD-Fraktion und die Grünen nahmen das zum Anlass, nicht an der Abstimmung über die Anträge zur Windkraft in Antfeld teilzunehmen. Für mich eine überzogene Handlung und eine zu einfache Maßnahme, sich der Verantwortung bei dem Thema Windkraft zu entziehen.
Der m.E. völlig überzogene verbale Angriff des SPD-Vorsitzenden Przygoda war sicherlich sehr medien- und publikumswirksam doch in der Sache nicht richtig. Im bisherigen Verfahren war kein Ratsmitglied, auch nach Auskunft des Rechtsbeistandes, bei diesem Thema befangen.
Der CDU-Kollege Jean-Philippe Franke hat in der Sitzung nachfolgende Stellungnahme vorgetragen, die darlegt, warum wir als CDU-Fraktion die Neuaufstellung des Teil-Flächennutzungsplanes befürworten und warum das gemeindliche Einvernehmen zum jetzigen Zeitpunkt versagt werden muss:
In Anbetracht der unterschiedlichen Gemengelage von Antragsstellern, Verbänden, Kommunen, Grundeigentümern und nicht zuletzt Initiativen der betroffenen Bürger gegen Windkraftanlagen, zum Thema Windkraft ist es zwingend erforderlich, derartige Anträge umfassend und rechtssicher abzuarbeiten.
Hierdurch werden sicherlich mögliche Klageverfahren nicht per se ausgeschlossen, die Vermeidung von Verfahrensfehlern wird dadurch jedoch deutlich begünstigt. Dieses ist aus Sicht der Stadt als betroffene Gemeinde genauso wichtig wie für die Entscheidungsträger sowie für die Antragssteller und auch Gegner.
Grundsätzliche oder gravierende Veränderungen im Stadtgebiet müssen auf die Interessenlage der Stadt als auch die der Bürgerinnen und Bürger Rücksicht nehmen. Sie müssen sich am Gemeinwohl orientieren und sollten nicht gegen den Willen der Mehrheit der Bevölkerung entschieden werden.
Dieses ist ein Kernelement der Planungshoheit der Kommune. Die Wahrung der Beteiligungs- und Einflussmöglichkeit der Bürgerinnen und Bürger ist der politische Auftrag an jeden Mandatsträger und muss durch die Politik sichergestellt werden. Es ist gleichzeitig ein Vertrauensvorschuss der Bürgerinnen und Bürger an die Politik, sie bei wichtigen Entscheidungen nicht auszuschließen.
Diesem Vertrauensschutz können wir nur in einem rechtssicheren und transparenten Verfahren, nämlich der Änderung des bestehenden rechtskräftigen Flächennutzungsplanes, gerecht werden. Das ist unser Auftrag und unsrer Verpflichtung.
Auf eine umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit können wir nicht verzichten.
Selbst bei geringen Änderungen bei Bebauungsplänen gibt es immer eine umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit. Es wäre wohl keiner Bürgerin oder Bürger zu vermitteln, dass solche große und nachhaltige Veränderungen des Landschaftsbildes sowie die damit verbundenen Belastungen durch Immissionen für die angrenzenden Orte und die touristische Beeinträchtigungen der gesamten Region ohne eine rechtlich gesicherte Öffentlichkeitsbeteiligung in das Genehmigungsverfahren gehen sollen. Dieses ist gerade auch deshalb notwendig, da das Thema Windkraft ganze Dorfgemeinschaften – ja, sogar Familienverbünde – spaltet.
Wir können die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Olsberg, aber auch der betroffenen Ortsteile der Nachbarkommunen – hier seien in diesem Fall Altenbüren, Esshoff, Grimlinghausen und Nuttlar genannt – nicht ausschließen bzw. außen vor lassen. Dieses Verständnis fordern wir von allen Interessengruppen, ob sie für oder gegen Windkraft sind.
Wir ignorieren damit nicht die Interessenlage einzelner Bürgerinnen und Bürger bzw. Gruppen, die an einer schnellen Entscheidung ein Interesse haben, sondern wir bündeln deren Interessen und prüfen diese in einem rechtssicheren Bauleitplanverfahren. Das schließt nicht aus, dass am Ende des Verfahrens Vorrangflächen ausgewiesen werden. Dann sind aber wenigstens alle Betroffenen beteiligt worden.
In seiner Sitzung am 17.10.2013 hat der Rat der Stadt Olsberg mehrheitlich die Neuaufstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplanes Windenergie beschlossen. Seinerzeit unter der Bedingung, dass sich die potenziellen Antragssteller an den Kosten hierfür beteiligen. Diese Kostenübernahmeerklärungen kamen nicht zustande.
Der Beginn einer Planung setzt jedoch in der Regel einen Anlass von außen voraus, damit die Stadt unter der Beachtung der Verhältnismäßigkeit und der eigenen Ressourcen ein solches Planungsinstrumentarium in Gang setzt. Bloße Absichtserklärungen können ein solches Verfahren nicht auslösen.
Es obliegt daher dem Antragssteller sein Begehren rechtzeitig in entsprechender Form vorzubringen bzw. zu beantragen. Erst dann ergeben sich die zum Teil befristeten Handlungsoptionen aber auch der Entscheidungsdruck für Politik und Verwaltung.
Aus diesem Grund kann der Allgemeinheit nur an der Durchführung eines ordentlichen Bauleitplanverfahrens gelegen sein.
Zum anderen sei mir noch der Hinweis erlaubt, dass derzeit ein rechtskräftiger Flächennutzungsplan vorhanden ist, dessen Darstellungen das geplante Vorhaben widerspricht. Daher vertritt auch der Rechtsbeistand der Stadt Olsberg die Auffassung, dass die Erteilung des Einvernehmens entgegen des rechtskräftigen Flächennutzungsplanes nicht rechtmäßig sein kann und das Einvernehmen schon rein aus formalen Gründen nicht erteilt werden darf.
Das geht uns alle an
– Landesentwicklungsplan hemmt Entwicklung auf dem Land –
Zur Zeit liegt der Fokus der Berichterstattungen auf der Flüchtlingspolitik und bei uns auf dem Teilplan Energie, also der weiteren Entwicklung der Windkraft.
In der letzten Woche haben wir uns im Hauptausschuss mit der Stellungnahme zum überarbeiteten Entwurf des Landesentwicklungsplan (LEP) auseinandergesetzt.
Bisheriges Verfahrensverlauf:
Zurzeit läuft ein Aufstellungsverfahren für einen neuen LEP, der die geltenden Pläne ersetzen und in einem Instrument zusammenführen soll. Ein erstes Beteiligungsverfahren, bei dem die Öffentlichkeit und betroffene Behörden zum Entwurf des Landesentwicklungsplans Stellung nehmen konnten, ist abgeschlossen. Zum 1. Entwurf des neuen Landesentwicklungsplanes (LEP) hat der Rat der Stadt Olsberg in seiner Sitzung am 13.02.2014 eine umfangreiche Stellungnahme beschlossen.
Die Landesplanungsbehörde hat alle eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet. Das Kabinett hat auf dieser Grundlage Änderungen des LEP-Entwurfs und die Durchführung eines 2. Beteiligungsverfahrens beschlossen.
Ich finde es wichtig, dass ich Ihnen hier einige Punkte einmal aufzeige, die unsere Entwicklung auf dem Land zukünftig erheblich einschränken werden.
Ziel: Flächensparende Siedlungsentwicklung
Auszug aus dem LEP:
Sofern im Regionalplan bereits bedarfsgerecht Siedlungsraum dargestellt ist, darf Freiraum für die regionalplanerische Festlegung neuen Siedlungsraums in Anspruch genommen werden, wenn zugleich an anderer Stelle ein gleichwertiger, bisher planerisch für Siedlungszwecke vorgesehener Bereich im Regionalplan wieder als Freiraum festgelegt oder eine gleichwertige Baufläche im Flächennutzungsplan in eine Freifläche umgewandelt wird (Flächentausch).
Die Regional- und Bauleitplanung soll die flächensparende Siedlungsentwicklung im Sinne des Leitbildes, in Nordrhein-Westfalen das tägliche Wachstum der Siedlungs- und Verkehrsfläche bis zum Jahr 2020 auf 5 ha und langfristig auf netto-0 zu reduzieren.
Die Siedlungserweiterung wird erheblich eingeschränkt oder ist nur über Tauschflächen möglich und bietet somit den Kommunen zukünftig nur noch wenig bis gar keinen Handlungsspielraum mehr.
Grundsatz: Interkommunale Zusammenarbeit
Auszug aus dem LEP:
Bevor ein anderer im Freiraum gelegener Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen festgelegt wird, ist eine interkommunale Zusammenarbeit an Standorten in anderen Gemeinden, die unmittelbar an vorhandene Allgemeine Siedlungsbereiche oder Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen anschließen, anzustreben.
Industrieflächen sollen nur noch in interkommunaler Zusammenarbeit ausgewiesen werden und somit wird wenig Rücksicht auf bestehende Bestandsbetriebe genommen, die es zukünftig schwer haben werden, sich weiter zu entwickeln.
Ziel: Vorranggebiete für Windkraftenergienutzung
Das Ziel wurde wie folgt umformuliert:
Entsprechend der Zielsetzung, bis 2020 mindestens 15 % der nordrheinwestfälischen Stromversorgung durch Windenergie und bis 2025 30% der nordrhein- westfälischen Stromversorgung durch erneuerbare Energien zu decken, sind proportional zum jeweiligen regionalen Potential Gebiete für die Nutzung der Windenergie als Vorranggebiete in den Regionalplänen festzulegen.
Hierdurch wurde suggeriert, dass die Flächenvorgaben nicht mehr in der Größe vorhanden sind.
Nur einen Absatz später wird aber deutlich gemacht, wie die proportionale Verteilung auszusehen hat: Für den Arnsberger Raum sind das wie bisher 18.000 ha !!! Wohl dem, der Böses denkt !
Ebenso wird die wirtschaftliche Entwicklung des Tourismus in der Region bei dem geplanten, erheblichen Ausbau der Windenergie durch den LEP ausgeblendet.
Immer wieder kann man aus der Staatskanzlei als Landesplanungsbehörde auf unsere Stellungnahmen folgendes lesen:
Das Grundgesetz gewährleistet den Gemeinden kein uneingeschränktes Recht der Selbstverwaltung, sondern lässt dieses gemäß Art. 28 Abs.2 S.1 Grundgesetz (GG) nur im Rahmen der Gesetze zu. Somit verstößt die Bindung der Gemeinden durch die Festlegungen des LEP(-Entwurfes) nicht prinzipiell gegen das kommunale Selbstverwaltungsrecht. Die Landesplanung darf die Planungshoheit der Gemeinden einschränken, wenn dies durch überörtliche Interessen von höherem Gewicht gerechtfertigt ist.
Leider ist festzustellen, dass die Landesregierung die zahlreichen kommunalen und privaten Stellungnahmen so gut wie gar nicht berücksichtigt hat.
Soviel zu der vielzitierten Aussage:
„Die Planungshoheit liegt bei den Kommunen“.
Sieht so eine funktionierte Demokratie aus ? Finden wir im ländlichen Raum überhaupt noch Gehör?
Bei Interesse kann ich gerne die Stellungnahme zur Verfügung stellen.
Sabine Menke
Ratsmitglied