Herr Schulte erläutert die ergänzenden Informationen zu den BImSchGAnträgen für die Bereiche Antfeld Ost, Antfeld West und Mannstein. Zu dem BImSchG-Antrag „Altenfeld“ führt Herr Schulte aus, dass die Stadt Winterberg keine erneute Rückstellung beantragt und das gemeindliche Einvernehmen durch Fristablauf gegeben habe. Der Wegenutzungsvertrag mit dem Projektierer sei unterschrieben. Das Flächennutzungsplanverfahren sei aber noch nicht abgeschlossen. Nach Rücksprache mit dem HSK werde eine Genehmigung in Aussicht gestellt, sobald die artenschutzrechtlichen Fragen geklärt seien. Die Stadt Olsberg werde nun konkret Verhandlungen hinsichtlich der Wegenutzung für Zuwegung und Kabelverlegung mit dem Projektierer aufnehmen.
Im Rahmen des Genehmigungsantrages Antfeld Ost hat der Antragsteller am 03.01.2017 eine Stellungnahme beim HSK abgegeben. Die Stadt Olsberg hat bis zum 10.02.2017 die Möglichkeit zur Gegenstellungnahme. In Sachsen Antfeld West hat die Stadt Olsberg mit Schreiben vom 12.01.2017 eine Stellungnahme zur Beschwerdebegründung des HSK beim OVG Münster abgegeben.
Der HSK hat in Sachen Mannstein am 10.01.2017 die Zurückstellungsbescheide erlassen. Die Fristen laufen bis zum 05.01.2018.
Zum Thema „Neuaufstellung des sachlichen Teilflächennutzungsplanes Windenergie“ teilt er mit, dass bei der ausgeteilten DVD mit den Einwendungen bzw. Stellungnahmen bei 2 Einwendungen die Anlagen bzw. Pläne nicht lesbar seien. Die Anlagen bzw. Pläne werden den Ratsmitgliedern nach Ende der Sichtung der Stellungnahmen spätestens bis Ende Februar per Email zugesandt. Falls den Ratsmitgliedern Fehler auffallen oder Sachen nicht lesbar seien, bittet Herr Schulte um Rückmeldung.
Zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Bestwig teilt Herr Schulte mit, dass der Rat der Gemeinde Bestwig die Vorlage 085/2016 mit dem Sachstandsbericht über die Behandlung der im frühzeitigen Verfahrenen eingegangenen Stellungnahmen entgegen dem Beschlussvorschlag nur zur Kenntnis genommen hat. Für das eigene Verfahren der Stadt Olsberg könnten die Punkte artenschutzfachliche Untersuchung, Mindestabstand zum Panoramaweg, Neudarstellung UZVR und Beibehaltung der Darstellung der Altzone „Wasserfall“ interessant sein. Herr Schulte führt weiter aus, dass die artenschutzfachliche Untersuchung in Bestwig seit Juli 2016 laufe. Der Abschlussbericht werde voraussichtlich im Juli 2017 erstellt. Aus diesem Abschlussbericht könne auch die Stadt Olsberg Erkenntnisse zum Artenschutz erhalten. Die Gemeinde Bestwig empfiehlt einen Mindestabstand von 300 m zum Bestwiger Panoramaweg. Nach erfolgten Untersuchungen (Abstandsvarianten von 300-600 m) führe ein höherer Mindestabstand (FNP-Verfahren Stadt Olsberg 500 m Mindestabstand) zur Reduktion der Potentialflächen und damit zur Unterschreitung des Indizwertes für den „substantiellen Raum“. Die Berücksichtigung der Neudarstellung der unzerschnittenen verkehrsarmen Räume (UZVR) könnte für den Bereich Antfeld relevant sein. Und die Beibehaltung der Darstellung der Altzone „Wasserfall“ incl. eines Entwicklungsradius von 100 m für späteres Repowering würde Heinrichsdorf betreffen.
Zum Flächennutzungsplan der Stadt Brilon teilt Herr Schulte mit, dass dieser seit dem 21.12.2016 wirksam sei. Auf dieser Grundlage hat der HSK u. a. 9 Anlagen zwischen Brilon und Altenbüren bis zum 31.12.2016 genehmigt.
BM Fischer weist auf die fehlende Abstimmung zwischen den Nachbarkommunen bezüglich des Themas „Windenergie“ hin. Ein Austausch sei aus seiner Sicht notwendig.
AM Stehling weist daraufhin, dass gemäß der Informationen aus der Vorlage die Erarbeitung der Abwägungsvorschläge zu allen eingegangenen Stellungnahmen nicht vor Ende Mai 2017 abgeschlossen sein wird. Dabei müsse man die erneute Zurückstellung des Antrages für den Bereich Antfeld Ost beachten.
Herr Schulte führt aus, dass die Zurückstellungsfrist des Antrages für den Bereich Antfeld Ost am 30.04.2017 abläuft. Sollte eine Verlängerung beantragt werden, müsste eine Beratung am 09.03.2017 (PuB) und abschließend am 30.03.2017 (Rat) stattfinden. Herr Schulte weist daraufhin, dass die Prüfung des Artenschutzes eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen wird.
AM Friedrich fragt nach, welche Auswirkungen die neue Abgrenzung der UZVR für das FNP-Verfahren haben könnte.
Herr Schulte teilt mit, dass der UZVR zurzeit als weiches Kriterium berücksichtigt werde. Wenn man die UZVR nicht mehr als weiches Kriterium anwende, müsse man dies flächendeckend tun, auch im südöstlichen Bereich des Stadtgebietes (Bereich Ochsenkreuz).
AM Przygoda teilt mit, dass das Repowering und somit größere Anlagen im Bereich Wasserfall nicht akzeptabel ist.
Herr Schulte führt aus, dass eine deutliche Stellungnahme, welche im Hauptausschuss am 28.04.2016 beschlossen wurde, im Beteiligungsverfahren der Gemeinde Bestwig abgegeben worden ist.
RM Menke fragt nach, ob artenschutzrechtliche Gutachten von Bürgerinitiativen vorhanden seien und ob diese im Verfahren verwendet werden können.
Herr Schulte teilt mit, dass die ausführliche Stellungnahme des Vereins für Umwelt- und Naturschutz Hochsauerland e.V. mit den Gutachten im Rahmen der Überprüfung des Artenschutzes berücksichtigt werde. Herr Schulte führt weiter aus, dass es vermutlich keine flächendeckenden Artenschutzgutachten geben werde. Auch könnte es sein, dass vorhandene Gutachten nicht mehr aktuell sein würden. Herr Schulte weist auf die Problematik hin, dass der aufgrund noch nicht feststehenden Potentialflächen schwierig zu entscheiden sei, wann Gutachten in Auftrag gegeben werden können.
AM Rampe teilt mit, dass es wichtig sei, was als Grundlage (Leitfaden des LANUV NRW oder Helgoländer Papier 2015) für die Artenschutzuntersuchungen dienen soll. Die Untersuchungsradien in den beiden Unterlagen würden sehr voneinander abweichen. Aus seiner Sicht müsse das Helgoländer Papier 2015 berücksichtigt werden.
Herr Schulte führt aus, dass beim Thema „Artenschutz“ eine enge Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde des HSK stattfinden muss und solche Fragestellungen mit dieser geklärt werden müssen.