Laut Mitteilung des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz sind zur Eindämmung der Corona-Pandemie zurzeit Veranstaltungen und Versammlungen untersagt. Nach aktueller Lage gilt dies auch für die Ausrichtung traditioneller Osterfeuer.
Nicht davon betroffen sind sogenannte Wärme- oder Gemütlichkeitsfeuer im eigenen Garten oder auf der Terrasse.
Dies natürlich unter Einhaltung der aktuellen Coronaschutzverordnung.