Verbot von Osterfeuern

Laut Mitteilung des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz sind zur Eindämmung der Corona-Pandemie zurzeit Veranstaltungen und Versammlungen untersagt. Nach aktueller Lage gilt dies auch für die Ausrichtung traditioneller Osterfeuer.

Nicht davon betroffen sind sogenannte Wärme- oder Gemütlichkeitsfeuer im eigenen Garten oder auf der Terrasse.

Dies natürlich unter Einhaltung der aktuellen Coronaschutzverordnung.