Informationen aus der Ratssitzung im Mai

Mitteilung des Bürgermeisters
Am Samstag, 4. Juni wird eine Delegation aus der Partnerstadt Fruges in Olsberg zum Schützenfest eintreffen. Ab 14.00 Uhr, zur Begrüßung, sind alle herzlich eingeladen. Es wird um Anmeldung im Rathaus gebeten.
Die Resonanz der Kirmes, die in diesem Jahr rund um das Rathaus stattfand, war eine gelungene Veranstaltung. Auch im nächsten Jahr soll die Kirmes wieder rund um das Rathaus stattfinden.
Die Ampelanlage rund um  den Markt ist zur Zeit defekt. Es wurden bei den Bauarbeiten 3 Schleifen beschädigt, so dass die Anlage in einem Standardmodus fährt, wodurch es zwischenzeitlich zu Verzögerung im laufenden Verkehr kommt. Eine entsprechende Softwareänderung müsste die Stadt bezahlen. In ca. 3 Monaten wird diese Anlage ohnehin im Zuge des Zentrenkonzeptes abgebaut.
Anträge auf Zurückstellung zum Bau von Windkraftanlagen in Antfeld.
Logische Konsequenz aus dem bisherigen Handeln des Rates, da der Antrag auf Zurückstellung auch für die anderen 6 Anlagen gestellt wurde. Die Abstimmung erfolgt auf Antrag geheim. Von 26 Stimmberechtigten stimmen 15 der CDU dafür und SPD und Grüne mit 11 Stimmen dagegen.
Beratung der harten und weichen Tabukriterien für die Überarbeitung der Potentialflächenanalyse
Es folgt eine kurze Zusammenfassung des Vortrages und der Diskussion, die sicher bei der Vielzahl der Informationen nicht vollständig ist !
Herrn Ahn vom Büro Wolters und Partner stellt in einem Vortrag die Kriterien vor.
Notwendigkeit für eine Neufassung sind diverse Gerichtsurteile, erst gestern ist ein neuer Fall vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gelandet. Seit 4.11.2015 gibt es einen neuen Windenergieerlass des Bundes. Regionalrat hat selbst nach 20.000 Einwänden seinen Landesentwicklungsplan nicht zurückgefahren. Insbesondere die vorgegebenen Flächen mit 18.000 ha für den HSK sind immer noch aktuell.
In Ausnahmetatbestände hinein planen ! (Aussage aus dem Büren-Urteil) Das bedeutet, dass natürlich sehr viel möglich ist. Selbst vorhandene Kurgebiete können, wenn der Windkraft nicht substanziell Raum gegeben werden kann, für Windkraft zugängig werden.
Ist Windkraft und Tourismus unvereinbar ? Diese Frage ist juristisch nicht geklärt.
Man kann räumlich steuern über Planung, aber eine 0-Lösung ist nicht möglich.
Oberverwaltungsgericht in Hamm hat die Aussage getroffen, dass, 10 % des Stadtgebietes nicht mit harten Kriterien ausgeschlossen werden können.
Welche Kriterien sind anzusetzen:
Immissionsabstände sind harte Kriterien und damit sicher. (ggfls. können die Anlagen dann nachts abgeschaltet werden, um die Immissionswerte zu erreichen)
Unstrittig sind auch Naturschutzgebiete, FFH – bzw. Vogelschutzgebiete.
Zu diskutieren sind Gewerbegebiete bezüglich der Emmissionskontingente, d.h. es gibt nur ein bestimmtes Kontingent an Emmission, das ausgeschöpft werden kann (Windkraft und Industrie ist dann zusammen zu zählen)
Unzerschnittene verkehrsarme Räume sollten auch nicht angegriffen werden (liegt im Arnsberger Wald und im Bereich des Ochsenkreuzes).
Neue Erkenntnisse gibt es hinsichtlich Kurgebieten, d.h. der Status kann ggfls. wegfallen zu Gunsten der Windkraft !
Der Kreis hat auf die Landschaftsschutzgebiete erheblichen Einfluss. Er kann entscheiden, welche Gebiete Tabu bleiben und welche nicht.
D. h. für den weiteren Weg müssen wir uns jetzt auf die harten und weichen Kriterien einigen um dann weiter ins Flächennutzungsplanverfahren zu gehen.
Der Auftrag zur Erstellung der Potentialflächenanalyse unter den neuen Gesichtspunkten wird an die Firma Wolters und Partner mit den 14 Stimmen der CDU gegen die 12 Stimmen von SPD und Grünen in Auftrag gegeben.
Leader
Die Projektmanagerin Frau Kath stellt den derzeitigen Stand der Leader-Förderung für die nächsten 7 Jahre vor. Es sind rund 7 Mio Euro. Jedes Projekt wird mit 65 % gefördert. Jeder Verein ist aufgefordert, innovative und interessante Projekte zu beantragen. Der Eigenanteil i.H.v. 35 % kann auch zum Teil durch Eigenleistung finanziert werden.
Änderung der Hundesteuersatzung
Die Steuer für den ersten Hund wird von 66,00 auf 80,00 Euro angehoben. Wichtige Änderung sind folgende: Wer einen Hund aus einem Tierheim übernimmt, ist ein Jahr von der Steuer befreit. Einkommensschwache Personen erhalten auf Antrag eine Ermäßigung von 50 % für den ersten Hund.
Wer zu den komplexen Themenfeldern dieser Ratssitzung noch nähere Informationen haben möchte, kann sich gerne jederzeit mit mir in Verbindung setzen.
Viele Grüße
Eurer Ratsmitglied
Sabine Menke
Ebenso ist sicher in Kürze das Protokoll der Sitzung auf der Seite der Stadt Olsberg einzusehen.